Bei einem Unfall oder einer Panne stehen wir Ihnen umgehend kompetent zur Seite: Wir schleppen Ihr Fahrzeug direkt vom Unfallort zu unserer Werkstatt ab. Dort führen unsere erfahrenen Mitarbeiter zunächst eine umfassende Fehleranalyse durch, anhand welcher wir Ihnen einen Kostenvoranschlag erstellen. Die Entscheidung über die tatsächlichen Instandsetzungsmaßnahmen liegt selbstverständlich in Ihrer Hand.
Damit Sie Ihr Fahrzeug schnell wieder zur Verfügung haben, beginnen unsere fachkundigen Mitarbeiter umgehend mit der Instandsetzung.
Zur Aufnahme des Unfalls kommt die Polizei grundsätzlich nur noch bei größeren Sachschäden oder Personenschäden. Wenn Sie einen manipulierten Unfall vermuten, bei dem der Unfallgegner eventuell mit Absicht gehandelt hat, kann auf jeden Fall die Polizei gerufen werden.
Der Unfall-Verursacher muss den Schaden unverzüglich seiner Versicherung melden. Auch der Geschädigte sollte dies tun, soweit die Schuldfrage nicht abschließend beurteilt werden kann.
Als Geschädigter haben Sie Anspruch darauf, sich auch in einfach gelagerten Verkehrsunfällen anwaltlich beraten zu lassen. Die Anwaltskosten muss der Unfallgegner als Sachfolgeschaden erstatten. Dies ist gerade dann von Vorteil, wenn die gegnerische Versicherung Forderungen reduziert oder streichen möchte.
Als Geschädigter besteht das Recht, einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl mit der Schadensfeststellung zu beauftragen. Die Kosten muss der Gegner erstatten. Der Sachverständige gewährleistet mit dem Gutachten, dass der entstandene Unfallschaden möglichst vollständig erstattet wird.
Der Gutachter:
Auto-Pusch
Ihr kompetenter Partner bei Unfallschäden in Bützow